Termine & Honorar

 

Ablauf

  • Sie können jederzeit über das Kontaktformular Kontakt zu mir aufnehmen. 

    Ich bemühe mich, Ihnen zeitnah einen freien Platz anzubieten. Innerhalb von zwei bis drei Wochen können Sie i.d.R. einen Termin erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass es unter Umständen zu Wartezeiten kommen kann.
  • Im Erstgespräch besprechen wir alles Organisatorische, klären Ihr Anliegen und den Auftrag an mich und planen das weitere Vorgehen, das zu Ihrer persönlichen Situation passt.
  • Die Beratung von Familien mit Säuglingen/Kleinkindern ist erfahrungsgemäß oft schon nach 1–3 Sitzungen erfolgreich.
  • Auch bei Erwachsenen kann manchmal ein einmaliges Gespräch mit „Blick von außen“ helfen, wieder klarer zu sehen.
  • Bei komplexeren Problemen braucht es i.d.R. mehr Zeit. Termine im Abstand von 2–4 Wochen haben sich dabei bewährt.  
  • In der Regel werden für ein Einzelgespräch 60 Minuten, 

    für ein Gespräch im Paar-, Eltern- und Familiensetting 75 Minuten veranschlagt.

 

Für meine Leistungen berechne ich folgende Kosten 

  • Bitte beachten Sie, dass ich keinen Kassensitz habe. Ich praktiziere über die Heilerlaubnis für Heilpraktiker Psychotherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker in der Regel nicht!
  • Ausnahme: Die systemische Therapie ist vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) seit November 2008 als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft. Eine Abrechnung über einige gesetzliche und private Krankenkassen ist nach dem "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - HeilprG von 1939"  möglich. Fragen Sie dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Die Grundlage für die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker Psychotherapie (GebüH) (Faktor 2,3) / (für Teilnehmer*innen eines Kurses Faktor 2,0)

         Daraus ergeben sich folgende Investitionen:

 

 

Für Erwachsene

 

Erstgespräch bis zu 75 Min möglich

  • Psychologische Exploration mit eingehender Beratung von 60-75 Minuten Dauer € 105,80

 

Pro Beratungs-Einheit á 60 Minuten

  • Psychotherapie von 60 Minuten Dauer € 105,80 
  • Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.) € 88,55 

Für Teilnehmer*innen eines Kurses gelten ermäßigte Konditionen 

  • Psychologische Exploration mit eingehender Beratung von 60-75 Minuten Dauer € 92,00
  • Psychotherapie von 60 Minuten Dauer € 92,00 

 

Für Paare und Familien

  • Die Kosten für Paarberatung und Familiengespräche sind grundsätzlich keine Kassenleistung in Deutschland, weshalb hier keine Gebührenverordnung als Grundlage dienen kann. Hier ergeben sich folgende Investitionen:
  • Paar- oder Familiengespräche von 90 Minuten Dauer € 150,00

 

Begleichung des Honorars

  • Sie erhalten nach jedem Gesprächstermin eine Rechnung über das vereinbarte Honorar, unabhängig von eventuellen Zusatzversicherungen. In besonderen Einzelfällen können wir andere Absprachen zum Honorar treffen. Bitte sprechen Sie mich an.

  • Die Leistung ist laut § 6 Abs. 1 Z 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
  • Die Kosten werden im Anschluss an die jeweilige Therapiestunde per Barzahlung oder EC-Karte beglichen,
  • Wenn Sie über eine private Voll- oder Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden.
  • Generell können Sie die Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzen.

 

 

Das Honorar können Sie direkt am Ende der Sitzung bar oder mit EC-Karte bezahlen (gegen eine Rechnung) oder Sie erhalten am Ende des Monats eine Rechnung mit den Kontodaten.

 

Terminabsagen 

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher.

Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen muss die Sitzung mit dem normalen Stundensatz in Rechnung gestellt werden (§ 615 BGB).

 

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychologin bin ich nach § 37 des Psychologengesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich weder über Inhalte/Daten, noch über die Inanspruchnahme der Psychologischen Leistung an sich Auskunft geben darf.